1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau stellte mit Eingabe vom 30. April 2022 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von zwei Monaten. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ordnete diese mit Verfügung vom 2. Mai 2022 einstweilen bis zum 29. Juni 2022 an. In der Folge wurde die Untersuchungshaft auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Verfügung vom 4. Juli 2022 bis zum 29. September 2022 verlängert.