2.4. Der Beschwerdeführer reichte der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg mit Eingabe vom 17. Juni 2022 ein weiteres Arztzeugnis ein, welches ihm eine Verhandlungsunfähigkeit bis zum 30. August 2022 bescheinigte. 2.5. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg lud den Beschwerdeführer mit Beweisverfügung datiert vom 8. August 2022 auf die neu auf den 5. Oktober 2022, 8.30 Uhr, angesetzte Hauptverhandlung vor. Diese Beweisverfügung bzw. Vorladung wurde dem Beschwerdeführer persönlich am 11. August 2022 und seinem Verteidiger am 8. August 2022 zugestellt.