Verhältnisse von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und auch keine entsprechenden Unterlagen einreichen werde. Mit Eingabe vom 10. Juni 2022 beantragte er, unter Bezugnahme auf ein beigelegtes Arztzeugnis, welches ihm eine Verhandlungsunfähigkeit bis zum 30. Juni 2022 bescheinigte, eine Verschiebung der Hauptverhandlung. 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg sagte mit Verfügung vom 14. Juni 2022 die auf den 20. Juni 2022 angesetzte Hauptverhandlung ab und stellte eine spätere Vorladung in Aussicht.