2. 2.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg lud den Beschwerdeführer mit Beweisverfügung vom 30. März 2022 zur auf den 20. Juni 2022, 14.00 Uhr, angesetzten Hauptverhandlung vor. 2.2. Der Beschwerdeführer teilte der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg mit Eingabe vom 24. Mai 2022 mit, dass er betreffend seine finanziellen -3-