1.2. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen ihm am 30. April 2021 zugestellten Strafbefehl mit Eingabe datiert vom 5. Mai 2021 (Postaufgabe am 6. Mai 2021) Einsprache. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau kündigte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20. September 2021 an, einen neuen Strafbefehl zu erlassen, der denjenigen vom 27. April 2021 ersetze.