Anfechtungs- Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg vom 5. Oktober gegenstand 2022 betreffend Rückzug der Einsprache gegen einen Strafbefehl in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 27. April 2021 einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne Versicherungsschutz, Inverkehrbringens eines Fahrzeugs ohne Kontrollschilder und Nichtmitführens des Führerausweises. Sie verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 160.00 und einer Busse von Fr. 80.00.