Entsprechend hält das Parzellierungsbegehren vom xx.xx.xxxx (S. 16, [Beilage 1 zur Strafanzeige]) denn auch fest: "Bezüglich allfälliger Erneuerungskosten für die Heizungsanlage wird vereinbart, dass diese von den an der Heizungsanlage angeschlossenen Parzel- -9-