Ein Erneuerungsfonds wird durch die Stockwerkeigentümer entsprechend ihren Wertquoten (meist jährlich) finanziert, wobei das finanzielle Volumen des Fonds bei Bedarf für Erneuerungen, Renovationen etc. verwendet wird. Ist kein Erneuerungsfonds eingerichtet worden, bedeutet dies einzig, dass im Falle einer Erneuerung oder Renovation nicht auf Rückstellungen zurückgegriffen werden könnte, sondern die Kosten durch die Eigentümer anteilsmässig zu tragen sind. Entsprechend hält das Parzellierungsbegehren vom xx.xx.xxxx (S. 16, [Beilage 1 zur Strafanzeige]) denn auch fest: