gensrechtlichen Schaden erlitt, zumal der Abschluss einer Gebäudeversicherung obligatorisch ist (vgl. § 7 GebVG [SAR 673.100]), die Heizungsanlage allen drei Mehrfamilienhäusern ([…]) dient und die Versicherungsprämie folglich durch diese Eigentümer (anteilsmässig) zu bezahlen ist. Bezeichnenderweise macht der Beschwerdeführer denn auch nicht geltend, die vergangenen Jahre zu viel Versicherungsprämien bezahlt und dadurch einen Schaden erlitten zu haben.