des Versicherungsschutzes und der Versicherungsprämie durch die Aargauische Gebäudeversicherung denn auch festgehalten wurde: "Für die Höhe der Versicherungsprämien und den Versicherungsschutz sind die eigentumsrechtlichen Verhältnisse zudem nur sekundär von Belang. Ob ein Gebäudeteil hier oder da mitversichert ist: Es ist geschützt und die AGV erhält die entsprechende Prämie dafür" und "Fest zu halten ist, dass es für den Versicherungsschutz unerheblich ist mit welchem Gebäude die Tiefgarage mitversichert ist. Sowohl das Mehrfamilienhaus, die Tiefgarage und der Heizungsraum waren und sind jederzeit lückenlos versichert.