4.2.2. Dem Beschwerdeführer ist insoweit beizupflichten, als im Hinblick auf die (damalige) Anmeldung bei der Gebäudeversicherung bzw. der Eigentumszuteilung ein Fehler unterlaufen zu sein scheint, wobei der Raum der Heizungsanlage und der Abstellraum für Motorräder/Fahrräder richtigerweise mit der Parzelle Nr. xxx ([…]) hätten mitversichert werden müssen. Es gilt zunächst anzumerken, dass sich der diesbezüglich relevante Sachverhalt um das Jahr xxxx zugetragen hat (vgl. Parzellierungsbegehren vom xx.xx.xxxx [Beschwerdebeilage]; Police-Nr.