In der Folge stellte sich für die Aargauische Gebäudeversicherung erst später heraus, dass der Raum der Heizungsanlage und der Abstellraum für Motorräder/Fahrräder eigentumsrechtlich zur Parzelle-Nr. xxx und damit zum Mehrfamilienhaus Gebäude Nr. xxx ([…]) gehören würden, worauf die Versicherungspolicen von Amtes wegen angepasst wurden (vgl. Schreiben der Aargauischen Gebäudeversicherung vom 1. Februar 2019 [Beilage 6 zur Strafanzeige]).