4.2. 4.2.1. Ausweislich der Akten besteht die Wohnanlage […] in R. aus den Stockwerkeigentümergemeinschaften […] (betreffend die Wohneinheiten) und einer Miteigentümergemeinschaft […] (betreffend die Tiefgaragenplätze). Gemäss Parzellierungsbegehren vom xx.xx.xxxx (S. 16, [Beschwerdebeilage; Beilage 1 zur Strafanzeige]) stand die Heizungsanlage samt den dazugehörenden Einrichtungen und den dazugehörenden Fernleitungen im Eigentum der belasteten Parzelle-Nr. xxx. Bezüglich allfälliger Erneuerungskosten wurde im Parzellierungsbegehren vereinbart, dass diese von den an der Heizungsanlage angeschlossenen Parzellen-Nr.