neuerungsfond MEG", wohin die Heizung verschoben worden sei, ausgehebelt worden; folglich werde dieses Traktandum nicht in die "fusionierte" Traktandenliste übernommen. Auch weitere Güter hätten mit diesem rechtswidrigen System keine Abschreibung in Form einer Zuweisung in den Erneuerungsfonds der Miteigentümergemeinschaft […] erhalten. Mit diesem Trick sei die Heizungsanlage aus dem "erneuerungsfondsfähigen Kreis" genommen worden. Dies mache für das Unternehmen H. (gemeint: H.) auch Sinn, weil es nach dem Bau ungefähr ein Drittel der Wohnungen und der Parkplätze für sich behalten habe. Mit dem Verkauf der Wohnungen habe sich das Unternehmen H. seiner Pflicht zur Einzahlung in den