des Grundbuchs R. (Grundbuchamt Wohlen) seien der Stockwerkeigentümergemeinschaft […] zugeordnet, aber "versicherungsmässig" aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft herausgelöst und in die Versicherungspolice der rechtlich selbstständigen Miteigentümergemeinschaft […] integriert und versichert worden. Dies sei unzulässig und verstosse gegen die Prinzipien des Gebäudeversicherungsgesetzes des Kantons Aargau, weil Versicherungsnehmerin und Eigentümerin nicht identisch seien. Der Beschuldigte habe der Aargauischen Gebäudeversicherung eine Skizze der Anlage […] vom […] eingereicht, worauf der Heizungsraum, die Heizungsanlage und der Abstellraum nicht ersichtlich seien.