Die Einstellungsverfügung wurde am 13. Oktober 2022 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 25. Oktober 2022 erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau gegen die ihm am 18. Oktober 2022 zugestellte Einstellungsverfügung vom 11. Oktober 2022 Beschwerde und beantragte sinngemäss deren Aufhebung.