2. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten das Strafverfahren gegen D. (fortan: Beschuldigter) wegen Betrugs ein, stellte fest, dass keine Verfahrenskosten entstanden sind, und richtete dem Beschuldigten weder eine Entschädigung noch eine Genugtuung aus. Weiter hielt die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in der Einstellungsverfügung fest, dass das Grundbuchamt Wohlen und die Aargauische Gebäudeversicherung nicht Partei eines Strafverfahrens sein könnten und nur zur Übersicht als Beschuldigte in der Verfügung aufgeführt würden.