Diesem Interesse ist die Schwere des mit der erkennungsdienstlichen Erfassung und Erstellung eines DNA-Profils einhergehenden Grundrechtseingriffs gegenüberzustellen. Zwar deutete das Bundesgericht mit Urteil BGE 147 I 372 (E. 2.3) eine mögliche Rechtsprechungsänderung in Bezug auf die bisherige Einstufung der Erstellung eines DNA-Profils als leichten Grundrechtseingriff an. Im Ergebnis liess es aber offen, ob an der bisherigen Praxis festzuhalten sei, wenngleich es betonte, dass die besagte Kritik an der bisherigen Praxis eine differenzierte Beurteilung der weiteren Eingriffsvoraussetzungen nahelege (vgl. BGE 147 I 372 E. 2.3).