So fragte der Mitbeschuldigte den Beschwerdeführer am 18. Januar 2019, ob er schon "Acid" bestellt habe, da es "D." bis zum nächsten Wochenende haben möchte, woraufhin der Beschwerdeführer zurückfragte, welche er bestellen solle und meinte, dass "100x 150ug" (recte: μg) nicht aufgelistet sei, aber man "50x200ug" (recte: μg) holen könne. Am 21. Dezember 2019 fragte der Beschwerdeführer den Mitbeschuldigten, ob sie noch "2 Tabs Acid" hätten, was der -7-