Mobiltelefon der Kantonspolizei Aargau vom 24. September 2021 inkl. Beilagen). Darüber hinaus bestehen weitere konkrete Anhaltspunkte, dass der Beschwerdeführer bereits in der Vergangenheit mit Betäubungsmitteln gehandelt hat. In den Chatverläufen des Beschwerdeführers wird jeweils spezifisch von "Lucy" und "Acid", folglich LSD, gesprochen. So fragte der Mitbeschuldigte den Beschwerdeführer am 18. Januar 2019, ob er schon "Acid" bestellt habe, da es "D." bis zum nächsten Wochenende haben möchte, woraufhin der Beschwerdeführer zurückfragte, welche er bestellen solle und meinte, dass "100x 150ug" (recte: μg) nicht aufgelistet sei, aber man "50x200ug" (recte: μg) holen könne.