2021 fragte der Mitbeschuldigte den Beschwerdeführer, ob Letzterer dem "Acid Dude" schreiben könne, weshalb es noch nicht angekommen sei. Dies wurde durch den Beschwerdeführer bejaht. Nach der Hausdurchsuchung beim Mitbeschuldigten am 15. Juli 2021 wurde im Chat des Beschwerdeführers dann noch kommuniziert, dass das "Acid" abgefangen worden sei (vgl. Beschwerdeantwort S. 2 f. Rn. 6 f.; Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 24. Oktober 2022, S. 4 f.; Vollzugsbericht Mobiltelefon der Kantonspolizei Aargau vom 24. September 2021 inkl. Beilagen).