Aufgrund der grossen Menge des sichergestellten LSD muss davon ausgegangen werden, dass dieses nicht ausschliesslich für den Eigenkonsum des Beschwerdeführers und des Mitbeschuldigten bestellt worden ist, da LSD nicht wie andere Betäubungsmittel täglich konsumiert wird (vgl. Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 24. Oktober 2022, S. 7). Weiter gab es offenbar ab dem 14. Februar 2021 bis zum 31. Mai 2021 einen Nachrichtenaustausch zwischen dem Beschwerdeführer und dem Mitbeschuldigten, bei dem es um die Bestellung vom "Deepweb" bzw. von "Acid" ging.