Die durch die Eidgenössische Zollverwaltung am 26. April 2021 sichergestellte Postsendung mit 250 Konsumeinheiten LSD war an den Mitbeschuldigten adressiert. Aufgrund der grossen Menge des sichergestellten LSD muss davon ausgegangen werden, dass dieses nicht ausschliesslich für den Eigenkonsum des Beschwerdeführers und des Mitbeschuldigten bestellt worden ist, da LSD nicht wie andere Betäubungsmittel täglich konsumiert wird (vgl. Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 24. Oktober 2022, S. 7).