Auf den Gerätschaften des Beschwerdeführers sei sodann festgestellt worden, dass Programme installiert seien, die Daten löschten, welche für eine Spurensuche relevant sein könnten. Gemäss Bericht der IT-Forensik der Kantonspolizei Aargau vom 10. August 2022 seien diese Programme kurz nach der Hausdurchsuchung beim Mitbeschuldigten am 15. Juli 2021 installiert worden. Es bestünden somit erhebliche und konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer in andere − auch künftige − Delikte verwickelt sein könnte, wodurch die erkennungsdienstliche Erfassung und die Erstellung eines DNA-Profils gerechtfertigt sei.