zach vom 10. November 2022, in welcher festgehalten wird, dass ergänzend zum Rapport − auf erneute Anfrage hin − noch weitere Chat-Nach- richten übermittelt wurden). Weiter brachte die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach im Wesentlichen vor, dass der derzeitige Tatverdacht nicht nur aktuelle Delikte betreffe, sondern auch den künftigen Verkauf oder eine Weitergabe umfasse. Die Anordnung sei nicht routinemässig erfolgt, sondern erst in jenem Zeitpunkt, als sich die Verdachtsmomente erhärtet hätten und nicht mehr von einer einmaligen Bestellung im Internet habe ausgegangen werden können.