3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach begründet die Verfügung vom 30. September 2022 damit, dass der Tatverdacht bestehe, dass der Beschwerdeführer zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 26. April 2021 im Internet 250 Konsumeinheiten LSD (sogenannte Blotter) aus dem Ausland bestellt bzw. den Auftrag zur Bestellung von C. (fortan: Mitbeschuldigter) entgegengenommen und diese Bestellung für ihn koordiniert habe.