" 1. Die Kantonspolizei Aargau wird angewiesen, die beschuldigte Person erkennungsdienstlich zu erfassen und einen Wangenschleimhautabstrich (WSA) vorzunehmen. 2. Es ist vom entnommenen WSA ein DNA-Profil zu erstellen. Die Kantonspolizei Aargau wird angewiesen, die Erstellung des Profils in Auftrag zu geben."