Diesem Interesse ist die Schwere des mit der erkennungsdienstlichen Erfassung und Erstellung eines DNA-Profils einhergehenden Grundrechtseingriffs gegenüberzustellen. Zwar ist dem Beschwerdeführer darin zuzustimmen, dass das Bundesgericht mit Urteil BGE 147 I 372 (E. 2.3) eine mögliche Rechtsprechungsänderung in Bezug auf die bisherige Einstufung der Erstellung eines DNA-Profils als leichten Grundrechtseingriff angedeutet hat.