Bei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere beim Betäubungsmittelhandel, können die erkennungsdienstliche Erfassung bzw. die Erstellung eines DNA-Profils einen Beitrag zur Aufklärung leisten. Insbesondere ist nicht auszuschliessen, dass bei sichergestellten Betäubungsmitteln aufgrund von DNA-Spuren oder Fingerabdrücken Rückschlüsse auf den oder die Täter möglich sind. Diese Massnahmen sind damit grundsätzlich für die Täteridentifikation geeignet, wirken aber auch präventiv und tragen so zum Schutz Dritter bei. Mildere Massnahmen, die gleichermassen wirksam wären, sind nicht ersichtlich.