ten, was der Beschwerdeführer bestätigte (vgl. Beschwerdeantwort S. 3 f. Rn. 8; Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 24. Oktober 2022 inkl. Beilagen bzw. der ergänzend eingeholten Chatkommunikation [vgl. Aktennotiz der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 10. November 2022]). Gestützt auf die Chatverläufe besteht somit ein hinreichender Verdacht, dass der aktuell 22-jährige Beschwerdeführer mindestens seit vier bis fünf Jahren Teil einer Gruppe ist, die regelmässig LSD konsumiert, auch selbst LSD- Bestellungen vornimmt und dieses zur Finanzierung des eigenen Bedarfs -8-