Darüber hinaus bestehen weitere konkrete Anhaltspunkte, dass der Beschwerdeführer bereits in der Vergangenheit mit Betäubungsmitteln gehandelt hat und es sich dabei um mehr als "blosse" Cannabis-Übertretun- gen handelte, wie vom Beschwerdeführer behauptet. In den Chatverläufen des Beschwerdeführers wird jeweils spezifisch von "Lucy" und "Acid", folglich LSD, gesprochen, so schrieb der Beschwerdeführer am 22. Oktober 2018 in die Chatgruppe […], dass D. "Acid"-Flaschen mit ca. 100 "Hits" für Fr. 700.00 – Fr. 1'000.00 auftreiben könne, wovon man die Hälfte verkaufen könne, so dass dann jeder sein Geld zurückerhalten würde, egal wie viel man bezahlt habe.