Später am Abend schrieb der Mitbeschuldigte dem Beschwerdeführer, dass er jetzt loslaufe. Am 31. Mai 2021 fragte der Beschwerdeführer den Mitbeschuldigten, ob Letzterer dem "Acid Dude" schreiben könne, weshalb es noch nicht angekommen sei. Dies wurde durch den Mitbeschuldigten bejaht. Nach der Hausdurchsuchung beim Beschwerdeführer am 15. Juli 2021 wurde im Chat des Mitbeschuldigten dann noch kommuniziert, dass das "Acid" abgefangen worden sei (vgl. Beschwerdeantwort S. 2 f. Rn. 6 f.; Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 24. Oktober 2022, S. 4 f.; Vollzugsbericht Mobiltelefon der Kantonspolizei Aargau vom 24. September 2021 inkl. Beilagen).