3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach begründet die Verfügung vom 30. September 2022 damit, dass der Tatverdacht bestehe, dass der Beschwerdeführer zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 26. April 2021 im Internet 250 Konsumeinheiten LSD (sogenannte Blotter) aus dem Ausland bestellt bzw. den Auftrag zur Bestellung gegeben habe, um diese an Dritte zu verkaufen. Aufgrund der Kommunikation des Beschwerdeführers, wie sie sich aus dem sichergestellten Mobiltelefon ergebe, lägen erhebliche und konkrete Anhaltspunkte vor, dass der Beschwerdeführer bereits in der Vergangenheit Betäubungsmittel erworben und verkauft oder zu verkaufen beabsichtigt habe.