Dabei kann es sich um vergangene oder künftige Delikte von einer gewissen Schwere handeln (BGE 145 IV 263 E. 3.4). Sowohl das DNA-Profil als auch die erkennungsdienstliche Erfassung können so Irrtümer bei der Identifikation einer Person und die Verdächtigung Unschuldiger verhindern. Sie können auch präventiv wirken und damit zum Schutz Dritter beitragen (BGE 147 I 372 E. 2.1; Urteil des Bundesgerichts 1B_387/2021 vom 19. Mai 2022 E. 3.2). Massgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Routinemässig darf weder die erkennungsdienstliche Erfassung noch die Erstellung eines DNA-Profils angeordnet werden (BGE 147 I 372 E. 2.1 mit Hinweisen).