" 1. Die Kantonspolizei Aargau wird angewiesen, die beschuldigte Person erkennungsdienstlich zu erfassen und einen Wangenschleimhautabstrich (WSA) vorzunehmen. 2. Es ist vom entnommenen WSA ein DNA-Profil zu erstellen. Die Kantonspolizei Aargau wird angewiesen, die Erstellung des Profils in Auftrag zu geben." 3. 3.1. Gegen diese ihm am 3. Oktober 2022 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Oktober 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und stellte folgende Anträge: