und hinterliess zwei Söhne, darunter den Beschuldigten (Beilage 1 der am 10. März 2022 von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beim Grundbuchamt Y. edierten Unterlagen). Das Grundstück LIG Y. Nr. XXX, welches zuvor den beiden Erblassern gehörte, steht seit dem 1. März 2019 im Gesamteigentum der Erbengemeinschaften DC., bestehend aus neun Personen u.a. dem Beschuldigten und dem Beschwerdeführer, und EC., bestehend aus dem Beschuldigten und seinem Bruder (Beilage 2 zur Strafanzeige vom 7. Juli 2021).