Dem Verzeichnis der gesetzlichen Erben des Gemeinderates Z. vom 15. Juni 2017 lässt sich entnehmen, dass DC. am 6. Mai 2017 starb und als gesetzliche Erben seinen Bruder EC. sowie die Kinder seiner vorverstorbenen Schwester BA. – darunter den Beschwerdeführer – hinterliess (Beilage 7 der am 10. März 2022 von der Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm beim Grundbuchamt Y. edierten Unterlagen). Am 1. März 2019 starb EC. und hinterliess zwei Söhne, darunter den Beschuldigten (Beilage 1 der am 10. März 2022 von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beim Grundbuchamt Y. edierten Unterlagen).