der Erbengemeinschaften bei der F. AG einbezahlt worden. Der Beschuldigte sei mutmasslich für dieses Konto bevollmächtigt gewesen. Er habe die Vollmacht missbräuchlich verwendet, indem er ab 23. April 2020 bis 4. Januar 2021 den Mietzins einem nur auf ihn selbst lautenden Konto habe gutschreiben lassen. Seit dem 26. Februar 2021 habe die Mieterin möglicherweise den Mietzins direkt auf das neue Konto des Beschuldigten einbezahlt. Für dieses habe der Beschuldigte die Alleinunterschrift gehabt. Somit habe er über die Mietzinseinnahmen frei verfügen können, ohne die Zustimmung der anderen Erben einholen zu müssen und diesen die Verwendung der Mietzinse verunmöglicht.