in der Strafsache gegen unbekannte Täterschaft -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. Am 17. März 2022 erstattete A. (Beschwerdeführerin) bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach Strafanzeige "gegen sämtliche Psychiater und Psychologinnen, die sie ab Sommer 2007 bis Februar 2022 behandelt, therapiert und falsch beurteilt haben". Des Weiteren richtete sich die Strafanzeige "gegen sämtliche Personen, die ab Sommer 2007 gegen sie Kindesschutzanzeigen und Gefährdungsmeldungen eingereicht haben". Diese seien unberechtigt gewesen.