Mildere Ersatzmassnahmen, die zur Vermeidung der Kollusionsgefahr als Alternative zu Untersuchungshaft infrage kämen, sind derzeit nicht ersichtlich. - 15 - 5. Zusammenfassend erweist sich die Beschwerde als teilweise begründet, womit die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 7. Oktober 2022 aufzuheben und die Untersuchungshaft zu verlängern ist.