Der Beschwerdegegner gab an, nichts davon zu wissen (Einvernahme vom 29. September 2022 Frage 53, Beschwerdeakten). Ungefähr ein Jahr später, circa Anfang August 2021, hat der Beschwerdegegner eine erneute Anfrage für die Anmietung einer Wohnung in T. erhalten. Wiederum will er lediglich die Formalitäten erledigt haben. Die Mietkaution sei ihm durch eine unbekannte Person in Z. übergeben worden. Den Schlüssel für die Wohnung habe er nach deren Übernahme im Briefkasten deponieren müssen (Einvernahme vom 29. September 2022 Frage 16, Beschwerdeakten). - 10 -