Vorgängig sei er einer Person in V. vorgestellt worden, welche jemanden brauchte, der in X. eine Wohnung für eine Person miete, die keine Papiere hatte, aber in der Schweiz arbeiten wollte. Der Beschwerdegegner hat für die Anmietung der Wohnung monatlich einen Beitrag von Fr. 300.00 erhalten. Nach Erledigung der Vertragsund Übergabeformalitäten will er mit der Wohnung nichts mehr zu tun gehabt haben. Nach rund einem halben Jahr, im November 2020, sei ihm mitgeteilt worden, dass er die Wohnung künden könne (Einvernahme vom 29. September 2022 Frage 16, Beschwerdeakten).