2.3.2. Der Beschwerdegegner wurde inhaftiert, weil er zusammen mit B. und C. in den Betäubungsmittelhandel involviert sein bzw. zumindest Beihilfe dazu geleistet haben soll. Im Rahmen der Operation "E." führte die Kantonspolizei Zürich im Jahr 2022 verschiedene Observationen durch, unter anderem bei der vom Beschwerdegegner angemieteten Wohnung an der [Strasse und Hausnummer] in T. (Hauseingang und Strasse, vgl. Rapport der Kantonspolizei Zürich vom 25. Juli 2022 in den Akten HA.2022.439).