2.2.4. Mit Stellungnahme vom 12. Oktober 2022 konkretisiert die Staatsanwaltschaft Baden, dass gegen den Beschwerdegegner in den Jahren 2018 bis 2020 keine Strafuntersuchung eröffnet worden sei. Gegen den Mitbeschuldigten B. sei im Zusammenhang mit einem Drogenfund vom 22. August -7-