Im während des Tages des 29. August 2022 erneut untersuchten Lüftungsschlitz hätten sich alsdann nur noch zwei Kokainblöcke befunden. In der Mittelkonsole des Fahrzeuges von C. sei anlässlich der Durchsuchung vom 1. September 2022 ein professionell hergestelltes Geheimfach mit Bargeld in Höhe von Fr. 73'000.00 festgestellt worden. Mutmasslich sei B. für den Verkauf der Betäubungsmittel verantwortlich gewesen. Den Erlös habe er an C. weitergegeben. Da der Beschwerdegegner die Wohnung, in welcher B. lebte, angemietet habe, sei auch er in den – im grossen Stil betriebenen – Betäubungsmittelhandel involviert.