2.2.2. Die Staatsanwaltschaft Baden bringt – unter Verweis auf die Ausführungen im Haftverlängerungsgesuch vom 26. September 2022 – beschwerdeweise vor, dass in der vom Beschwerdegegner angemieteten Wohnung an der [Strasse und Hausnummer] in T. anlässlich der Hausdurchsuchung vom 29. August 2022 rund 2.2 Kilogramm Kokain gefunden worden seien. Die Mitbeschuldigten B. und C. sowie der Beschwerdegegner seien inhaftiert und der Beschwerdegegner sei vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich für einen Monat in Untersuchungshaft versetzt worden. Gegen den Mitbeschuldigten B. werde seit dem Jahr 2018 eine Strafuntersuchung geführt.