1.2. Auf Antrag der ehemals zuständigen Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 2. September 2022 versetzte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich den Beschwerdegegner einstweilen bis am 2. Oktober 2022 in Untersuchungshaft. 1.3. Am 8. September 2022 wurde die Strafuntersuchung gegen den Beschwerdegegner (und die Mitbeschuldigten B. und C.) durch die Staatsanwaltschaft Baden übernommen. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 26. September 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Baden dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Verlängerung der Untersuchungshaft um die vorläufige Dauer von drei Monaten.