Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau gegenstand vom 7. Oktober 2022 betreffend den Antrag auf Haftverlängerung in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt gegen den Beschwerdegegner eine Strafuntersuchung wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 und 2 BetmG. Der Beschwerdegegner soll zusammen mit mindestens zwei Mittätern in den Handel mit Betäubungsmitteln involviert sein. Er wurde am 31. August 2022 durch die Kantonspolizei Zürich einstweilen festgenommen.