Am 30. August 2021 eröffnete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wegen dieses Vorfalls gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG) (Reg. 3/Verfahrensleitende Akten). Am 2. September 2021 erliess sie zuhanden des Bundesamts für Strassen ASTRA eine Editionsverfügung. Sie verlangte darin die Herausgabe des Videomaterials der Überwachungskameras mit Blick auf die Autobahn A1, Fahrbahnen in Richtung Zürich, für die Zeit von 21.30 Uhr bis 22.30 Uhr am 26. August 2021.