nicht gültig sei, Geschwindigkeiten von 149 km/h bis maximal 193 km/h gezeigt habe. Nach erfolgreicher Anhaltung bei der Raststätte Würenlos wurden der Beschwerdeführer und der Mitbeschuldigte auf den Stützpunkt der Mobilen Einsatzpolizei in Schafisheim geführt, wo beide einvernommen wurden. Anlässlich dieser Befragung bestritten der Beschwerdeführer und der Mitbeschuldigte (soweit sie sich hierzu äusserten), sich ein Rennen geliefert zu haben.